Bewertung/Prüfung

Grundlage für die Bewertung der Kopfnoten

Den Kopfnoten liegen folgende Definitionen zu Grunde:

  1. „sehr gut“ (1), wenn Betragen, Fleiß, Mitarbeit oder Ordnung des Schülers vorbildlich ausgeprägt ist;
  2. „gut“ (2), wenn Betragen, Fleiß, Mitarbeit oder Ordnung des Schülers stark ausgeprägt ist;
  3. „befriedigend“ (3), wenn Betragen, Fleiß, Mitarbeit oder Ordnung des Schülers durchschnittlich ausgeprägt ist;
  4. „ausreichend“ (4), wenn Betragen, Fleiß, Mitarbeit oder Ordnung des Schülers schwach ausgeprägt ist;
  5. „mangelhaft“ (5), wenn Betragen, Fleiß, Mitarbeit oder Ordnung des Schülers unzureichend ausgeprägt ist.

Betragen

umfasst Aufmerksamkeit, Hilfsbereitschaft, Zivilcourage und angemessenen Umgang mit Konflikten, Rücksichtnahme, Toleranz und Gemeinsinn sowie Selbsteinschätzung.

Fleiß

umfasst Lernbereitschaft, Zielstrebigkeit, Ausdauer und Regelmäßigkeit beim Erfüllen von Aufgaben.

Mitarbeit

umfasst Initiative, Kooperationsbereitschaft und Teamfähigkeit, Beteiligung am Unterricht, Selbstständigkeit, Kreativität sowie Verantwortungsbereitschaft.

Ordnung

umfasst Sorgfalt, Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit, Einhalten von Regeln und Absprachen sowie Bereithalten notwendiger Unterrichtsmaterialien.

Hinweise zu den Prüfungen und besonderen Leistungsfeststellungen an der 30. Oberschule Dresden

1. Allgemeines

Kleiderordnung

Wir erwarten eine dem Anspruch einer Prüfung angepasste Bekleidung, um die Bedeutung einer Prüfung zu zeigen, d.h. Anzug ist nicht Pflicht, aber verwaschenes T-Shirt nicht erwünscht.

Arbeits- und Hilfsmittel

In der Regel werden Blätter bereitgestellt, Besonderheiten werden angegeben. Schreibzeug, Konstruktionsmaterialien, Taschenrechner, Tafelwerk, Wörterbücher, Grammatiken sind in den entsprechenden Fächern mitzubringen (wenn als Hilfsmittel zugelassen).

Bücherrückgabe

In der Klassenleiterstunde vor der Konsultation – bitte Aushang in der Schule beachten!!

mündliche Prüfungen

Die Schüler informieren sich selbstständig schon während der Konsultationszeit an den Aushängen in der Schule über Termine und Räume.

Prüfungskomplexe

Diese sind seit Beginn des 2. Halbjahres meist als Aushang in den Fachräumen ersichtlich und können beim prüfenden Fachlehrer erfragt werden.

Konsultationen

Konsultationen dienen der Vorbereitung der mündlichen Prüfungen und müssen besucht werden. Termine legen die Schulleitung und der Fachlehrer fest. Meistens sind das die Unterrichtsstunden, in denen das Fach unterrichtet wird. Die Schüler kommen vorbereitet zur Konsultation (z.B. Fragen zum Fach, …).

2. Prüfungsablauf schriftlich:

7:30 Uhr Treff (Raum siehe Aushang)

7:45 Uhr Anwesenheitskontrolle und Belehrungen

8:00 Uhr Öffnen der Briefumschläge mit den Prüfungen durch den Schulleiter, danach folgt die Einlesezeit und anschließend die Arbeitszeit laut Vorgabe.  Die Pausenzeiten werden an der Tafel angeschrieben.

3. mündliche Prüfung:

Termin und Raum werden eigenverantwortlich vom Schüler (Aushang Mittelgang) ermittelt.

Anwesenheitspflicht besteht bereits 45 Minuten vor der bis zu 20 Minuten langen Vorbereitungszeit (ohne fachprakt. Prüfungsanteil) bzw. vor der Prüfungszeit (mit fachpraktischen Anteil).

Fachpraktische Prüfungen (i.d.R. nur Kunst und/oder Musikprüfung) haben nur eine kurze Einlesezeit – anschließend werden die Aufgaben gelöst und ein fachliches Gespräch geführt. Im Mittelpunkt steht der Lösungsprozess (Länge 30-60 Minuten).

Prüfungen ohne fachpraktische Elemente beginnen mit einem Kurzvortrag von 5 Minuten (Thema wird in der Konsultationszeit festgelegt und zu Hause vorbereitet), anschließend wird die gezogene Aufgabe gelöst und abschließend ein fachliches Gespräch geführt.

Bewertung:

Bewertet wird das Vorbereiten und Lösen der Aufgabenstellung, das fachliche Gespräch, der normrichtige und kompetente Gebrauch der deutschen Sprache (Fachtermini, Grammatik, Redefluss, Struktur und Logik der Gedankenführung).